Fragen zur Übernahme
Praxisübernahme Neuer Name. Gleiche Adresse.
Aus der Praxis Eckrich & Kollegen ist am 1. Oktober 2026 das Zahnzentrum Büttelborn geworden. Hier finden Sie, was sich für Sie ändert und was nicht.

Auf einen Blick
Bleibt gleich
Adresse, Telefonnummer, die Räume und das zahntechnische Labor im Haus.
Neu
Der Name, der Inhaber und die Sprechzeiten. Termine lassen sich jetzt auch online buchen.
Ihre Akte
Ihre bisherigen Unterlagen bleiben verschlossen, bis Sie der Übernahme zustimmen.

Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 06152 56699
Was ändert sich für mich?
Der Name und der Inhaber, die Angaben dazu finden Sie im Impressum. Adresse, Telefonnummer und Räume bleiben gleich.
Bleiben meine Termine bestehen?
Ja. Bereits vereinbarte Termine gelten weiter. Bei Fragen rufen Sie uns an: 06152 56699.
Was passiert mit meinen Unterlagen und Röntgenbildern?
Ihre bisherige Akte liegt getrennt und verschlossen in der Praxis. Wir sehen sie erst ein, wenn Sie zustimmen. Das geschieht mit einer Unterschrift auf dem Anamnesebogen bei Ihrem nächsten Besuch.
Ohne Ihre Zustimmung bleibt die Akte verschlossen. Dann machen wir die Aufnahmen neu, die wir für die Behandlung brauchen.
Wer behandelt mich?
Die Praxis führt der neue Inhaber, die Angaben dazu stehen im Impressum. Unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte stellen wir auf der Seite Praxis vor.
Haben sich die Sprechzeiten geändert?
Ja. Neu gelten: Montag bis Donnerstag 8–18 Uhr, Freitag 8–12 Uhr, Mittagspause 13–14 Uhr.
Kann ich jetzt online einen Termin buchen?
Ja, über Doctolib. Telefonisch erreichen Sie uns wie gewohnt.
Gilt mein Bonusheft weiter?
Ja. Die Einträge der bisherigen Praxis bleiben gültig. Bringen Sie das Bonusheft zum nächsten Termin mit.
Wie geht es mit meinem laufenden Heil- und Kostenplan weiter?
Sprechen Sie uns beim nächsten Termin darauf an. Ob der Plan weiterläuft oder neu bei Ihrer Kasse eingereicht werden muss, klären wir mit Ihnen.
An wen wende ich mich bei Rechnungen der bisherigen Praxis?
Für Rechnungen aus der Zeit bis zum 30. September 2026 ist nicht das Zahnzentrum zuständig.